Wer ist für die Beerdigung zuständig?

Nach deutschem Recht sind für die Beerdigung grundsätzlich die Erben zuständig. Da die Beerdigung aber innerhalb einer sehr kurzen Zeit nach dem Tod erfolgt, steht zu diesem Zeitpunkt oftmals noch nicht fest, wer Erbe geworden ist. In diesem Fall ist für die Beerdigung der Ehepartner des Verstorbenen zuständig. Wenn der Ehepartner und die Kinder des Erblassers über die Beerdigung (z.B. über die Frage, in welchem Land und auf welche Weise der Tote beerdigt werden soll) uneinig sind, so ist der Wille des Ehepartners entscheidend.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

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