Welches Gericht ist zuständig?
Wenn das deutsche Erbrecht anwendbar ist, ist das deutsche Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig. Der Wohnsitz des Erblassers befindet sich dort, wo er sich vor seinem Tod dauernd aufgehalten hat.
Dieses Nachlassgericht ist dann zuständig für die Entgegennahme des Erbscheinsantrags und für die Information der Pflichtteilsberechtigten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Stellung des Erbscheinsantrages und bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen der Kinder des Erblassers.