Schutz des thailändischen Partners – Testamentsvollstreckung

Um den thailändischen Partner nach dem Versterben des deutschen Partners optimal abzusichern, empfiehlt es sich angesichts der zahlreichen Unterschiede zwischen dem Erbrecht in Deutschland und dem Erbrecht in Thailand und angesichts der vielen Probleme, die aus der gesetzlichen Erbfolge entstehen können, dringend, zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen und darin die Erbfolge umfassend zu regeln. Insbesondere sollte geregelt werden, wer das Vermögen zu welchem Anteil bekommt. Außerdem sollte immer im Testament ein  Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden, die Abwicklung zu beschleunigen und eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Erbschaftsteuer zu garantieren. Eine zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die überlebende thailändische Partnerin beziehungsweise den überlebenden thailändischen Partner zu unterstützen, ihm bei der Abwicklung des Nachlasses zu helfen und ihn gegen die Ansprüche weiterer Familienmitglieder des Erblassers zu schützen. Wir empfehlen, das Testament handschriftlich zu verfassen und beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer steht Ihnen als Testamentsvollstrecker gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

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