Kosten der Beerdigung

Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben. Wenn es keine Erben gibt, weil beispielsweise der Nachlass überschuldet ist und alle Erben ausgeschlagen haben, so tragen die Kosten der Beerdigung grundsätzlich die nächsten Angehörigen. Da Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist, sind die entsprechenden Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich.

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