Erbschaftssteuer

Die deutsche Erbschaftssteuer gilt immer dann, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte oder wenn Vermögen, das in Deutschland gelegen ist (beispielsweise Immobilien), vererbt wird. Sie gilt auch, wenn der Erblasser oder sein Erbe seinen letzten Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hatte, diesen aber innerhalb von weniger als fünf Jahren vor dem Tod aufgegeben hat.

 

 

Beispiel:

 

Joachim aus München ist mit Chonthicha verheiratet. Das Vermögen von Joachim besteht im Wesentlichen aus seinem Einfamilienhaus in München, einem Haus in Rayong, einem Konto bei einer Bank in München und einem Konto bei einer Bank in Bangkok. Drei Jahre vor Joachims Tod ist das Ehepaar nach Rayong umgezogen.

 

Als Joachim verstirbt, unterliegt sein gesamtes Vermögen, also sowohl das Vermögen in Deutschland als auch das Vermögen in Thailand, insgesamt der deutschen Erbschaftsteuer. In Thailand gibt es zwar keine Erbschaftssteuer, jedoch ist für die Übertragung von geerbtem thailändischen Immobilienvermögen eine Steuer zu entrichten. Die Immobilie in Thailand wird also doppelt besteuert.

 

Wenn sich der Wohnsitz des Erben im Ausland befindet, kann das deutsche Finanzamt das Vermögen in Deutschland „einfrieren“, um die Bezahlung der Steuer sicherzustellen.

 

Die deutsche Erbschaftsteuer weist zahlreiche Tücken und Fallstricke auf. Sie bietet zugleich zahlreiche Steuersparmöglichkeiten und Freibeträge, die bei entsprechender Testamentsgestaltung und durch fachkundige Beratung nach dem Erbfall genutzt werden können.

 

Wenn sich Immobilien im Nachlass befinden, sollte versucht werden, deren Wert gegenüber dem Finanzamt durch entsprechende Sachverständigengutachten nach unten zu drücken. Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich aller Aspekte der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer und helfen Ihnen, Steuersparmöglichkeiten zu nutzen. Bei der Bewertung von Immobilien arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen für Immobilienbewertung zusammen.

 

Wir übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt und das gesamte Verfahren der Erbschaftssteuer.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Olching

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